Baum- und Gartenpflege Wojtkowski – Gehölzschnitt
Baum- und Gartenpflege Wojtkowski – Gehölzschnitt
Eine regelmäßige Pflege durch Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken ist erforderlich, um einen übermäßigen Zuwachs zu verhindern und die natürlichen Wuchsformen der Gehölze zur Geltung zu bringen. Wir halten Ihre Formschnittgehölze – sofern vorhanden – ebenso dauerhaft in Form.
Wir bieten einen umfassenden Baumdienst für private Gartenbesitzer, Gewerbetreibende, öffentliche Bereiche von Kommunen und Gemeinden wie Grünanlagen, Parkanlagen, Friedhöfe etc.
Ein fachmännischer Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen sorgt für einen gesunden Wuchs und ein ansprechendes Erscheinungsbild.
Obstbäume erfordern einen besonderen regelmäßigen Schnitt, um nicht frühzeitig zu vergreisen, was zu Lasten einer geringeren Ernte und ggf. zu Baumkrankheiten führen würde.
Auch Rosen und viele Ziersträucher bedürfen der Pflege. Ein falscher Schnitt oder ein Schnitt zu unpassender Zeit verhindert u.U. die Entwicklung von Blüten oder den Austrieb von frischem Grün im Frühjahr. Wir kennen uns bestens aus, geben Ihnen auch gern Ratschläge für Ihre eigene Vorgehensweise.
Wir entlasten Sie von allen Rückschnitt- und Pflegemaßnahmen, die Sie nicht selbst durchführen wollen oder können, verfügen über das geeignete Werkzeug an Astscheren und -sägen, Hand- und Elektroscheren für kleinere und umfangreiche Schnittarbeiten aller Größenordnungen. Anfallendes Schnittgut entfernen wir säuberlich und entsorgen es fach- und umweltgerecht.
Wir übernehmen den Pflanzschnitt, Kronenschnitt, Formschnitt, Auslichtungsschnitt, Erhaltungsschnitt – für ein optimales Erscheinungsbild Ihrer Bäume.
In der Zeit vom 01. März bis zum 30. September ist der Gehölzschnitt durch das Naturschutzgesetz eingeschränkt.
Wir berücksichtigen diese Vorgabe, die im Sinne des Vogelschutzes zu begrüßen ist. Außerhalb dieser Zeit stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Wir beachten selbstverständlich die entsprechenden Bundesnaturschutzgesetze sowie die erlassenen Baumschutzsatzungen der Städte und Gemeinden.